Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Guck-Guck-Fotografie Nicole Dehmann
Stand: 12.06.2018 (PDF)
§ 1 Geltungsbereich
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen –
auch AGB genannt – gelten für alle von Nicole Dehmann,
Dielheimer Straße 29, 69231 Rauenberg – im folgenden als
Fotografin bezeichnet – durchgeführten Aufträge.
- Sie gelten mit der Erteilung des Auftrags als
akzeptiert.
- Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der
Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher
technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden
oder vorliegen (Papierbilder, elektronische Bilder in
digitalisierter Form, usw.). Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge.
§ 2 Urheber- und Nutzungsrecht
- Der Fotografin steht das Urheberrecht an den
Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches
Nutzungsrecht an den Lichtbildern auf den Auftraggeber.
Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
- Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der
Lichtbilder kann nur mit vorhergehender schriftlicher
Zustimmung der Fotografin erfolgen und wird separat in
Rechnung gestellt.
- Bei Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin
verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden.
Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die
Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Fotografin zum
Schadensersatz.
- Bei Vertragsabschluss kann der Auftraggeber der
Fotografin das Recht einräumen, Lichtbilder zum Zwecke der
Eigenwerbung (Internetpräsentation, Werbeunterlagen, usw.)
zu veröffentlichen. Die Einwilligung ist freiwillig.
§ 3 Vergütung
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar
vereinbart.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug
zahlbar.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Lichtbilder
Eigentum der Fotografin.
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene
Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht
verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin,
sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens
vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.
§ 4 Haftung
- Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag mit
größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, von ihr verwendetes und
ihr überlassenes Material sorgfältig zu behandeln. Sie
haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
- Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich,
wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden
sind.
- Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die
Fotografin, sowie die Ausführung erfolgt mit größter
Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die
Fotografin nicht zu vertreten hat (plötzliche Krankheit,
Verkehrsunfall usw.), die Fotografin zu dem vereinbarten
Fototermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann
keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden
oder Folgen übernommen werden.
- Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von
14 Tagen nach Ablieferung der Bilder bei der Fotografin
eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder
als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
- Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen
Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so
sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie
der künstlerisch – technischen Gestaltung ausgeschlossen.
- Die Aufbewahrung der Lichtbilder ist nicht Teil des
Auftrags.
§ 5 Datenschutz
- Die Fotografin erhebt personenbezogene Daten des
Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur
Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen
Pflichten, sowie der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die
Durchführung des Auftrags erforderlich und beruht auf Art. 6
Abs. 1b) sowie Abs. 1c) DSGVO. Zu den personenbezogenen
Daten gehören neben Kontaktdaten wie Name, Anschrift, usw.
insbesondere digitale Fotos.
- Zur Erfüllung des Auftrags offenbart
oder übermittelt die Fotografin personenbezogene Daten an
andere Personen oder Unternehmen (Auftragsverarbeiter). Die Auftragsverarbeitung geschieht auf Grundlage des
Artikel 28 DSGVO. Zum Beispiel
- werden dem Auftraggeber die digitalen Fotos über
eine passwortgeschützte Onlinegalerie eines
Online-Bilderdienstes zur Auswahl gestellt.
- werden die digitalen Fotos zum Druck an ein
Fotolabor übermittelt.
- wird die Rechnung mit einer
Online-Buchhaltungssoftware erstellt und dort
gespeichert.
- Die von der Fotografin gespeicherten Daten werden
gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht
mehr erforderlich sind. Daten, die zur Erfüllung rechtlicher
Pflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, werden
entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Dazu
zählen u. A. die Lichtbilder. Lichtbilder sind nach §64 UhrG
siebzig Jahre p.m.a (nach dem Tod des Urhebers)
urheberrechtlich geschützt. Um Rechte z.B. auf Anerkennung
der Urheberschaft (§ 13 UrhG) oder Schadensersatz (§ 97
UrhG) geltend zu machen, und die Urheberschaft beweisen zu
können (§ 10 UrhG), werden die digitalen Fotos von der
Fotografin entsprechend aufbewahrt.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei der
Fotografin gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei
Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei
unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu
fordern. Für Daten, die zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung benötigt werden oder zur Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich
sind, besteht nach Art. 17 Abs. 3b) sowie Abs. 3e) DSGVO
kein Recht auf Löschung. Anfragen sind schriftlich an die
Fotografin zu richten.
§ 6 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der
Fotografin.
- Die Fotografin beteiligt sich nicht an
Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den
geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der
Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Mannheim
Rhein-Neckar-Odenwald (B 1, 1-2, 68159 Mannheim) verhandelt
werden.