Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
				Allgemeine Geschäftsbedingungen von Guck-Guck-Fotografie Nicole Dehmann
					 Stand: 12.06.2018 (PDF)
				§ 1 Geltungsbereich
				
					- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen – 
					auch AGB genannt – gelten für alle von Nicole Dehmann, 
					Dielheimer Straße 29, 69231 Rauenberg – im folgenden als 
					Fotografin bezeichnet – durchgeführten Aufträge.
					
- Sie gelten mit der Erteilung des Auftrags als 
					akzeptiert.
					
- Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der 
					Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher 
					technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden 
					oder vorliegen (Papierbilder, elektronische Bilder in 
					digitalisierter Form, usw.). Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge.
					
§ 2 Urheber- und Nutzungsrecht
				
					- Der Fotografin steht das Urheberrecht an den 
					Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
					
- Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches 
					Nutzungsrecht an den Lichtbildern auf den Auftraggeber. 
					Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
					
- Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der 
					Lichtbilder kann nur mit vorhergehender schriftlicher 
					Zustimmung der Fotografin erfolgen und wird separat in 
					Rechnung gestellt.
					
- Bei Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin 
					verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. 
					Macht sie von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die 
					Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Fotografin zum 
					Schadensersatz.
					
- Bei Vertragsabschluss kann der Auftraggeber der 
					Fotografin das Recht einräumen, Lichtbilder zum Zwecke der 
					Eigenwerbung (Internetpräsentation, Werbeunterlagen, usw.) 
					zu veröffentlichen. Die Einwilligung ist freiwillig.
					
§ 3 Vergütung
				
					- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar 
					vereinbart.
					
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug 
					zahlbar.
					
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Lichtbilder 
					Eigentum der Fotografin.
					
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene 
					Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, 
					wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht 
					verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, 
					sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens 
					vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand.
					
§ 4 Haftung
				
					- Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag mit 
					größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, von ihr verwendetes und 
					ihr überlassenes Material sorgfältig zu behandeln. Sie 
					haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober 
					Fahrlässigkeit.
					
- Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, 
					wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden 
					sind.
					
- Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei 
					Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
					
- Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die 
					Fotografin, sowie die Ausführung erfolgt mit größter 
					Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die 
					Fotografin nicht zu vertreten hat (plötzliche Krankheit, 
					Verkehrsunfall usw.), die Fotografin zu dem vereinbarten 
					Fototermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann 
					keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden 
					oder Folgen übernommen werden.
					
- Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 
					14 Tagen nach Ablieferung der Bilder bei der Fotografin 
					eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder 
					als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
					
- Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen 
					Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so 
					sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie 
					der künstlerisch – technischen Gestaltung ausgeschlossen.
					
- Die Aufbewahrung der Lichtbilder ist nicht Teil des 
					Auftrags.
					
§ 5 Datenschutz
				
					- Die Fotografin erhebt personenbezogene Daten des 
					Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur 
					Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen 
					Pflichten, sowie der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten. 
					Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die 
					Durchführung des Auftrags erforderlich und beruht auf Art. 6 
					Abs. 1b) sowie Abs. 1c) DSGVO. Zu den personenbezogenen 
					Daten gehören neben Kontaktdaten wie Name, Anschrift, usw. 
					insbesondere digitale Fotos.
					
- Zur Erfüllung des Auftrags offenbart 
					oder übermittelt die Fotografin personenbezogene Daten an 
					andere Personen oder Unternehmen (Auftragsverarbeiter). Die Auftragsverarbeitung geschieht auf Grundlage des 
					Artikel 28 DSGVO. Zum Beispiel
					
						- werden dem Auftraggeber die digitalen Fotos über 
						eine passwortgeschützte Onlinegalerie eines 
						Online-Bilderdienstes zur Auswahl gestellt. 
						
- werden die digitalen Fotos zum Druck an ein 
						Fotolabor übermittelt. 
						
- wird die Rechnung mit einer 
						Online-Buchhaltungssoftware erstellt und dort 
						gespeichert. 
					
 
- Die von der Fotografin gespeicherten Daten werden 
					gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht 
					mehr erforderlich sind. Daten, die zur Erfüllung rechtlicher 
					Pflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder 
					Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind, werden 
					entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt. Dazu 
					zählen u. A. die Lichtbilder. Lichtbilder sind nach §64 UhrG 
					siebzig Jahre p.m.a (nach dem Tod des Urhebers) 
					urheberrechtlich geschützt. Um Rechte z.B. auf Anerkennung 
					der Urheberschaft (§ 13 UrhG) oder Schadensersatz (§ 97 
					UrhG) geltend zu machen, und die Urheberschaft beweisen zu 
					können (§ 10 UrhG), werden die digitalen Fotos von der 
					Fotografin entsprechend aufbewahrt.
					
- Der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei der 
					Fotografin gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei 
					Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei 
					unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu 
					fordern. Für Daten, die zur Erfüllung einer rechtlichen 
					Verpflichtung benötigt werden oder zur Geltendmachung, 
					Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich 
					sind, besteht nach Art. 17 Abs. 3b) sowie Abs. 3e) DSGVO 
					kein Recht auf Löschung. Anfragen sind schriftlich an die 
					Fotografin zu richten.
				
§ 6 Schlussbestimmungen
				
					- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz der 
					Fotografin. 
- Die Fotografin beteiligt sich nicht an 
					Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem 
					Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den 
					geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der 
					Vermittlungsstelle der Handwerkskammer Mannheim 
					Rhein-Neckar-Odenwald (B 1, 1-2, 68159 Mannheim) verhandelt 
					werden.